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Unterstützungserklärung für zwei neue Volksbegehren
Ab sofort können zwei neue Volksbegehren mit der Bezeichnung „Abtreibungs-Strafgesetz-Paragraphen streichen: Neu“ und „Abtreibungspille rezeptfrei: Neu“ durch die Abgabe einer Unterschrift im Gemeindeamt zu den Amtsstunden oder digital unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion unterstützt werden.
Volksbegehren „Abtreibungs-Strafgesetz-Paragraphen streichen: Neu“
Kaiserin Maria Theresia hat das Verbot der Abtreibung 1768 eingeführt.
Als Folge einer illegalen Abtreibung sind viele Frauen gestorben oder
haben an den Folgen gelitten. Deshalb wurde 1975 mit der Fristenlösung
die Straffreistellung beschlossen. Allerdings blieb die Abtreibung im
Strafgesetz und wird immer noch mit bis zu 1 Jahr Gefängnis geahndet.
Das Parlament möge nun beschließen die Abtreibung ersatzlos aus dem
Strafgesetz zu streichen, wie Kanada dies bereits 1988 getan hat. - 2.
Anlauf
Bereits 2024 lag ein gleichlautendes Volksbegehren zur
Unterstützung auf. Hiermit wird ein 2. Anlauf unternommen, die aus
dem 18. Jahrhundert stammende Bestrafung von Frauen für eine
Abtreibung zu beenden. Das vorherige Volksbegehren hat leider nicht
die notwendige Anzahl an Unterstützungserklärungen erhalten hat,
die für eine parlamentarische Behandlung vorgeschrieben sind. Die
Streichung des derzeitigen Abtreibungsparagraphen aus dem
Strafgesetz (§96/97) mit der Androhung von 1 Jahr Gefängnis für
betroffene Frauen ist jedoch nach wie vor dringend notwendig. Nicht
zuletzt geht auch die internationale Entwicklung in westlichen Ländern
in diese Richtung. So hat z.B. das Parlament in Frankreich im Jahr
2024 sogar das Recht auf Abtreibung in die Verfassung
aufgenommen.
Wichtig für alle die bereits unterschrieben haben: Da die
Unterstützungserklärungen des vorigen Volksbegehrens von 2024
leider nicht übertragbar sind, werden all diejenigen, die damals schon
unterschrieben haben, gebeten auch dieses vorliegende
Volksbegehren mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Volksbegehren „Abtreibungspille rezeptfrei: Neu“
Eine medikamentöse Abtreibung ist ident und nicht zu unterscheiden von
einem Spontanabort. Dies machen Frauen schon immer selbst und
suchen ärztliche Hilfe, falls notwendig. Aus medizinischer Sicht sollte
deshalb beides gleich geregelt werden. Um die Selbstbestimmung von
Frauen ernst zu nehmen, sollte die aktuelle Bevormundung abgeschafft
werden. Deshalb möge das Parlament die (verfassungs-) rechtlichen
Maßnahmen für die rezeptfreie Abgabe der Abtreibungspille beschließen.
- 2. Anlauf
Bereits 2024 lag ein gleichlautendes Volksbegehren zur Unterstützung
auf. Hiermit wird ein 2. Anlauf unternommen, die Bevormundung von
Frauen in Österreich zu beenden, insbesondere hinsichtlich der intimen
Lebensentscheidung einer ungewollten Schwangerschaft. Das vorherige
Volksbegehren hat leider nicht die notwendige Anzahl an
Unterstützungserklärungen erhalten, die für eine parlamentarische
Behandlung vorgeschrieben sind. Die Aufhebung der Rezeptpflicht der
Abtreibungspille ist jedoch nach wie vor notwendig, um Frauen einen
selbstbestimmten und ungehinderten Zugang zu ermöglichen. Aus
medizinischer Sicht ist dies auch klar zu befürworten, da der Vorgang wie
ein Spontanabort verläuft und die inzwischen über 30-jährige weltweite
Erfahrung die Sicherheit der Methode eindrucksvoll bestätigt hat. Auch
die internationale Entwicklung geht klar in die Richtung, die überholte,
historisch begründete Bevormundung von Frauen zu beenden. So ist das
Medikament inzwischen auch über mehrere Internetseiten zu beziehen.
Wichtig für alle, die bereits unterschrieben haben: Da die
Unterstützungserklärungen des vorigen Volksbegehrens von 2024 leider
nicht übertragbar sind, werden all diejenigen, die damals schon
unterschrieben haben, gebeten, auch dieses vorliegende Volksbegehren
mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.