Hilfsmittel für Barrierefreiheit
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Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten Kals am Großglockner

Notruf- und Notfallnummern in Österreich

Die Soziale Service Stelle Osttirol fungiert als psychosoziale Versorgungseinrichtung und ist ein Projekt von Rotem Kreuz, BH Lienz und dem Land Tirol. Sie informiert über Hilfsmöglichkeiten in schwierigen sozialen Lagen, ist kostenlos und die Mitarbeiter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. soziale.servicestelle@roteskreuz-osttirol.at

  • Gesundheitsberatung Land Tirol
    1450

KALSmobil

0664/38 81 255

Das KALSmobil fährt von Mo-Fr von 08:00 -12:00 und von 13:00 - 18:00 Uhr

Pfarramt Kals

0664/13 74 049

Das Pfarrbüro in Kals am Großglockner ist dienstags und donnerstags von 09:00 - 12:00 Uhr besetzt.

Ärzte

Ordination Dr. Weger Kals

04876/22 145

Die Ordination im Kulturhaus in Kals ist geöffnet: Dienstag von 08:00 bis 11:00 Uhr Medikamentenbestellung auch per SMS an 0664/284 95 96 oder per Mail an doktorweger@gmail.com

Ordination Dr. Weger Huben

04872/838 27

Notarzt Defereggental

+43 664 155 9963

Notarzt Pustertal

+43 664 155 9920

Notarzt Iseltal

+43 664 155 9971

Schule und Kindergarten

Schule / Bildungszentrum

04876/8210-61

Kindergarten / Bildungszentrum

04876/8210-51

Sozialsprengel

Sozialsprengel Defereggental-Kals

0664/1756 655

Weitere Einrichtungen und Institutionen

Gemeinde Kals am Großglockner

04876/8210

Tourismusinformation

050 21 25 40

Polizeiinspektion Matrei

059 133 723 4100

Raika

04876/8212

Lagerhaus Filiale in Kals, Ködnitz

04852/6655650

Lagerhaus Filiale in Kals/Ködnitz ist geöffnet am Mi und Sa von 09:00 - 12:00 Uhr

Gemeindebauhof

04876/8210-40

Öffentliche Bücherei Kals

0680 1283166
24. August 2026

Unterstützungserklärung für ein neues Volksbegehren

Ab sofort kann ein neues Volksbegehren mit der Bezeichnung „Hitzeschutz für Kinder“ durch die Abgabe einer Unterschrift im Gemeindeamt zu den Amtsstunden oder digital unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion unterstützt werden.

Die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Hitzeperioden stellt eine
wachsende gesundheitliche Belastung für Kinder und Jugendliche dar.
Schulen, Kindergärten und Horte sind zentrale Lebensräume für Kinder,
in denen sie lernen, betreut werden und einen wesentlichen Teil ihres
Tages verbringen. Diese Einrichtungen müssen auch bei steigenden
Temperaturen sichere, gesunde und kindgerechte Orte bleiben.


Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber wird aufgefordert, ehestmöglich
die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen und
entsprechende gesetzliche Maßnahmen zu treffen, damit ein wirksamer
und verbindlicher Hitzeschutz in Schulen, Kindergärten und Horten
österreichweit sichergestellt wird.


Insbesondere sollen verbindliche Mindeststandards geschaffen werden
für:
• Wirksamer außenliegender Sonnenschutz: Sicherstellung
geeigneter Beschattungsmaßnahmen, insbesondere durch
außenliegenden Sonnenschutz, zur Reduktion der Aufheizung von
Innenräumen.
• Klimafitte Bestandsgebäude: Schrittweise Anpassung bestehender
Schulen, Kindergärten und Horte an die zunehmende Hitzebelastung
durch geeignete bauliche und infrastrukturelle Maßnahmen (z.B.
begrünte Dächer und Fassaden sowie bessere Dämmung).
• Bedarfsgerechte, aktive Kühlung: Ermöglichung energieeffizienter
aktiver Kühlmaßnahmen, wenn passive Maßnahmen zur Vermeidung
gesundheitsbelastender Innenraumtemperaturen nicht ausreichen.
• Verpflichtende Standards für Neubauten: Sicherstellung, dass neu
errichtete Schulen, Kindergärten und Horte nach klimafitten
Planungsgrundsätzen errichtet werden. Dazu gehören verbindliche
Konzepte zur Vermeidung sommerlicher Überhitzung sowie geeignete
Beschattungsmaßnahmen und bedarfsgerechte Kühlmaßnahmen.
Der Gesetzgeber soll sicherstellen, dass der Schutz von Kindern vor
gesundheitsbelastender Hitze nicht vom Standort oder den finanziellen
Möglichkeiten einzelner Erhalter abhängt.


Begründung
Die Klimakrise führt zu häufigeren, längeren und intensiveren
Hitzeperioden. Besonders Kinder und Jugendliche gehören zu den durch
Hitze besonders gefährdeten Gruppen, da ihr Körper Wärme weniger gut
regulieren kann als jener von Erwachsenen. Hohe Temperaturen können
daher schneller zu gesundheitlichen Belastungen führen. Internationale
Forschung zeigt zudem, dass hohe Temperaturen die Aufmerksamkeit,
Konzentrationsfähigkeit und Lernleistung von Kindern und Jugendlichen
beeinträchtigen können. Besonders betroffen sind Kinder in Schulen,
Kindergärten und Horten, die nicht ausreichend vor sommerlicher
Überhitzung geschützt sind.


Nicht alle Einrichtungen verfügen über die gleichen baulichen
Voraussetzungen, um Kinder ausreichend vor Hitze zu schützen. Ein
wirksamer Hitzeschutz darf daher keine Frage des Standorts oder der
finanziellen Möglichkeiten einzelner Erhalter sein, sondern muss für alle
Kinder in Österreich gewährleistet werden.


Trotz der steigenden Zahl an Hitzeperioden fehlen österreichweit
verbindliche Mindeststandards, die sicherstellen, dass Schulen,
Kindergärten und Horte ausreichend vor sommerlicher Überhitzung
geschützt sind. Angesichts der bereits heute zunehmenden
Hitzebelastung besteht daher dringender gesetzgeberischer
Handlungsbedarf.


Mit diesem Volksbegehren wird der Bundes(verfassungs)gesetzgeber
aufgefordert, die notwendigen rechtlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle Kinder in Österreich
unabhängig vom Standort Zugang zu gesunden, sicheren und vor
sommerlicher Überhitzung geschützten Schulen, Kindergärten und
Horten haben.