Hilfsmittel für Barrierefreiheit
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Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten Kals am Großglockner

Notruf- und Notfallnummern in Österreich

Die Soziale Service Stelle Osttirol fungiert als psychosoziale Versorgungseinrichtung und ist ein Projekt von Rotem Kreuz, BH Lienz und dem Land Tirol. Sie informiert über Hilfsmöglichkeiten in schwierigen sozialen Lagen, ist kostenlos und die Mitarbeiter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. soziale.servicestelle@roteskreuz-osttirol.at

  • Gesundheitsberatung Land Tirol
    1450

KALSmobil

0664/38 81 255

Das KALSmobil fährt von Mo-Fr von 08:00 -12:00 und von 13:00 - 18:00 Uhr

Pfarramt Kals

0664/13 74 049

Das Pfarrbüro in Kals am Großglockner ist dienstags und donnerstags von 09:00 - 12:00 Uhr besetzt.

Ärzte

Ordination Dr. Weger Kals

04876/22 145

Die Ordination im Kulturhaus in Kals ist geöffnet: Dienstag von 08:00 bis 11:00 Uhr Medikamentenbestellung auch per SMS an 0664/284 95 96 oder per Mail an doktorweger@gmail.com

Ordination Dr. Weger Huben

04872/838 27

Notarzt Defereggental

+43 664 155 9963

Notarzt Pustertal

+43 664 155 9920

Notarzt Iseltal

+43 664 155 9971

Schule und Kindergarten

Schule / Bildungszentrum

04876/8210-61

Kindergarten / Bildungszentrum

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Sozialsprengel

Sozialsprengel Defereggental-Kals

0664/1756 655

Weitere Einrichtungen und Institutionen

Gemeinde Kals am Großglockner

04876/8210

Tourismusinformation

050 21 25 40

Polizeiinspektion Matrei

059 133 723 4100

Raika

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Lagerhaus Filiale in Kals, Ködnitz

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Lagerhaus Filiale in Kals/Ködnitz ist geöffnet am Mi und Sa von 09:00 - 12:00 Uhr

Gemeindebauhof

04876/8210-40

Öffentliche Bücherei Kals

0680 1283166
23. Juli 2026

Unterstützungserklärung für ein neues Volksbegehren

Ab sofort kann ein neues Volksbegehren mit der Bezeichnung „ALLE müssen sparen!“ durch die Abgabe einer Unterschrift im Gemeindeamt zu den Amtsstunden oder digital unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion unterstützt werden.

Ich fordere vom Bundes(verfassungs)gesetzgeber:

  1. Nach jeder Wahl bilden die erstgereihten Parteien automatisch
    miteinander eine Koalition.
  2. Nicht ins Parlament einziehende Kleinparteien, ungültige und nicht
    abgegebene Stimmen führen zu freien Sitzen im Parlament.
  3. frühestens 100 Tage nach der Wahl erzwingen wenigstens
    100.000 Unterzeichnende automatisch eine Volksabstimmung
    über die Auflösung des Parlaments.

A) Kurzbegründung:
zu Punkt 1: Die Kosten des Stillstandes während der mit 137 Tagen
längsten letzten Regierungsbildung der zweiten Republik lassen sich
nur schwer beziffern, sind aber unnötig und daher einzusparen! Das Volk
hat gewählt – diese Entscheidung ist zu akzeptieren und politisch
schnellstmöglich umzusetzen!


zu Punkt 2: Aus dem Wahlergebnis der letzten Nationalratswahl (2024)
ergibt sich dadurch eine Ersparnis von über € 6.000.000 (Millionen
EURO) pro Jahr, gesamt über € 31.000.000 (Millionen EURO) pro
Legislaturperiode!
Die bisher übliche Vereinnahmung von 100% der Sitze bei einer
Wahlbeteiligung von 77,7% und davon nur 93,5% direkt auf die im
Parlament vertretenen Parteien entfallenden Stimmen ist unzulässig!


zu Punkt 3: Nicht nur der Bundespräsident oder das Parlament selbst
soll sich auflösen können, auch Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrer
überbordenden Steuerlast den Staat überhaupt erst finanzieren,
müssen eine in ihren Augen falsch agierende Vertretung absetzen
können!


B) Ausführliche Begründung:
Sparsamkeit ist nicht nur in Zeiten leerer Staatskassen ein Gebot der
Stunde, sondern für uns Normalbürger täglich Brot. Um dauerhaft ohne
erdrückende Schulden glücklich leben zu können, müssen wir mit dem
erwirtschafteten Einkommen sorgsam und sparsam umgehen.
Der Staat, der sich aus den Steuereinnahmen der Bürgerinnen und
Bürger finanziert, also auf fremde Kosten lebt, hat dies aus Respekt und
Dankbarkeit gegenüber seiner Bevölkerung umso mehr selbst zu
verinnerlichen und vorzuleben.
Eine im frisch renovierten Parlamentsgebäude nicht unterzubringende
Regierungsbank mit 22 (!) Regierungsmitgliedern ist dazu nicht
geeignet. Daraus ergibt sich die Forderung, dass derjenige, der das
ganze finanziert, auch die Möglichkeit erhalten muss, Schaden
abzuwenden und eine Regierung, die offensichtlich das Volkseigentum
verschleudert, fristgerecht wieder abzusetzen.


Auch die längste Regierungsbildung der zweiten Republik hat nach der
letzten Wahl kein gutes Licht auf die Verantwortungsträger in unserem
Staate geworfen.
In einer echten Demokratie wird der Wählerwille durch Wahlen
kundgetan. Diesem Willen wird durch unsere Forderung, dass die
jeweils stärksten Parteien gezwungen sind, miteinander eine Koalition
zu bilden, bis eine Mehrheit im Parlament möglich ist, am besten
Rechnung getragen – alles andere ist Missachtung des Wählerwillens
und kostet durch Stillstand nur unnötiges, nicht vorhandenes Geld!
Daraus ergeben sich folgende Forderungen nach Gerechtigkeit und
Sparsamkeit:


1.) In Achtung des Wählerwillens sollen die jeweils
erstgereihten Parteien nach einer Wahl koalieren, bis eine
entsprechende Mehrheit im Parlament besteht. Diese
Koalition soll bis spätestens 30 Tage nach der Wahl stehen
und ihre Themen zur Verbesserung der Lebensumstände der ihr
anvertrauten Bevölkerung vorbringen. Ist diese Verbesserung für
die Bevölkerung bis 100 Tage nach der Wahl nicht erkennbar, so


2.) soll auch auf Verlangen der Bevölkerung das Parlament
aufgelöst und Neuwahlen ausgerufen werden:
Nicht mehr nur der Bundespräsident oder das Parlament
selbst soll sich auflösen und Neuwahlen ausrufen dürfen.
Nach 100 Tagen - beginnend ab dem Wahltag - muss auch
ein entsprechend durch wenigstens 100.000 Unterschriften
unterstützter Antrag aus der Bevölkerung zu einer
Auflösung des Parlaments und umgehenden Neuwahlen
führen! Diese Frist könnte – ähnlich der Midterms in den USA,
aber um Schaden abzuwenden eben deutlich früher –
automatisch 100 Tage nach dem Wahltag zu laufen beginnen, bei
Unterstützung von 100.000 Wählerinnen und Wählern sind
Neuwahlen einzuleiten.


3.) Im Sinne der Sparsamkeit und Verhältnismäßigkeit hat auch im
Parlament selbst Gerechtigkeit Einzug zu halten: So dürfen nur
die durch gültige abgegebene Stimmen bestätigten Sitze
tatsächlich von den Parlamentsparteien in Anspruch
genommen werden!


Bei der letzten Nationalratswahl 2024 waren beispielsweise nur 76,94 %
(4.882.888 von 6.346.059 Wahlberechtigten) Stimmen gültig und direkt
auf Parteien zuzuordnen. Nicht ins Parlament einziehende Kleinparteien
vereinten davon 6,5% der Stimmen auf sich. Somit bleiben von den 141
durch abgegebene gültige Stimmen bestätigten Sitzen im Parlament für
die tatsächlich einziehenden Parteien noch 133 zu besetzende Sitze
übrig.


Ein Nationalratsabgeordneter verdiente 2024 (ohne die inzwischen
mehrfach erfolgten Anpassungen) pro Monat zumindest 10.351 Euro,
das sind pro Jahr also zumindest 124.212 Euro, wobei darin Ausschuss-
und Sitzungsgelder sowie Spesen noch gar nicht mit eingerechnet sind.
Daraus ergibt sich bei 50 frei bleibenden Sitzen eine jährliche
Ersparnis von € 6.210.600,00 pro Jahr. Das sind in einer 5-jährigen
Legislaturperiode über 31 Millionen Euro, welche die derzeit im
Parlament vertretenen Parteien zu Unrecht für sich beanspruchen.
Natürlich erhöht dies den Leistungsdruck auf die noch im Parlament
verbliebenen Parteien erheblich. Bei drohender Absetzung sind diese
gezwungen, ihre zuvor gegebenen Wahlversprechen einzuhalten und
umzusetzen, anderenfalls die Wahlbeteiligung wohl weiter zurück gehen
wird – auch weil der Wille zur Sparsamkeit in der Bevölkerung offenbar
deutlich stärker verankert ist, als dies derzeit in der Politik durch
verantwortungsvollen Umgang mit Steuermitteln gezeigt wird.


C) Gefahren und (m)ein Vorschlag als Lösungsansatz:
Sollte die Wahlbeteiligung unter die erforderliche Mehrheit für
Verfassungsänderungen sinken, sind fortan keine Änderungen der
Verfassung mehr möglich – ein verschmerzbarer Tatbestand, angesichts
der viel besungenen Schönheit unserer schon bestehenden Verfassung.
Bei einem weiteren Absinken der Wahlbeteiligung unter 50 % und
drohenden Verlust der (Mehrheits-)Beschlussfähigkeit im
Parlament, muss natürlich eine Regelung getroffen werden, die dieser
nunmehr offensichtlichen Abkehr der Bevölkerung von der
repräsentativen Demokratie hin zu einer viel direkteren Variante
Rechnung trägt.


Hierzu wäre folgende Vorgehensweise vorstellbar – diese ist jedoch
nicht unumstößlich und kann jederzeit durch eine bessere Regelung
verändert werden. Es soll nur Kritikern vorgegriffen werden, welche
daraus eine Ablehnung dieses Volksbegehrens in Betracht ziehen
könnten. Bei einer Wahlbeteiligung von unter 50% der abgegebenen
gültigen Stimmen wäre folgende Vorgehensweise denkbar:


1.) Wahlwiederholung mit Wahlpflicht für alle stimmberechtigten
Bürgerinnen und Bürger, staatliche Parteienförderung bzw.
Ersatz der Wahlwerbungskosten steht nicht zu.


2.) Neben den offenbar nicht genügend interessanten Angeboten
der Parteien, sollen sich die am besten für ein Amt geeigneten
bewerben, welche dann direkt vom Volk gewählt werden können
– hierzu ist ein standardisierter, maximal 2-seitiger DIN A4
Bewerbungsbogen von allen wahlwerbenden Kandidaten
mit und ohne Parteizugehörigkeit auszufüllen.
Linkverweise auf weiterführende Homepages zu den Kandidaten
und Kandidatinnen sind zulässig. Alle Kandidaten haben die
Finanzierung ihres Wahlkampfes, Interessenskonflikte und
allfällige externe Sponsoren uneingeschränkt offen zu
legen.


3.) Die gewählten Volksvertreter besetzen dann alle 183 Sitze des
Parlaments oder beschließen gemeinschaftlich mit 2/3 Mehrheit
eine Verfassungsänderung zur Verkleinerung des Parlaments.
Sie stehen einer maximal 18 köpfigen (10% der Parlamentssitze
werden einer Regierung zugestanden) Expertenregierung nach
Art Bierlein 1 ohne eigene Befugnisse vor und sind somit
lediglich den Interessen ihrer Finanziers - der
österreichischen Bevölkerung - verpflichtet. Sie haben ihre
Vorhaben öffentlich (am besten im Internet) Kund zu tun und zur
Diskussion zu stellen, wodurch nach den besten Lösungen
gesucht werden kann. Wenn 1 Monat lang keine weiteren
Verbesserungsvorschläge mehr eingehen, kann mit der
Umsetzung begonnen werden.


4.) Zur Wahrnehmung dieser deutlich gesteigerten
Mitbestimmungsmöglichkeiten ist für mit dem Internet weniger
vertraute Personen in jedem Gemeindeamt Österreichs
zumindest an einem Wochentag ein „Bürgerbüro“ zu
eröffnen, wo Bürgerinnen und Bürgern bei ihrem
Mitbestimmungsrecht assistiert wird. Um eine parteiliche
Einflussnahme zu unterbinden, soll dies durch Anwesenheit
zumindest eines Vertreters/einer Vertreterin aus jeder im
Gemeinderat/in der Gemeindevertretung sitzenden Fraktion vor
Ort sein.
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung dieses Volksbegehrens!


D) Zahlen, Daten, Fakten – alles online zu recherchieren:
Ergebnis aus der letzten Nationalratswahl 2024 und Anzahl der Sitze im
Parlament:


ÖVP 26,3 % 51 Sitze
SPÖ 21,1 % 41 Sitze
FPÖ 28,8 % 57 Sitze
Grüne 08,2 % 16 Sitze
NEOS 09,1 % 18 Sitze


Damit beanspruchen die im Parlament vertretenen Parteien mit gesamt
nur 93,5 % der abgegebenen Stimmen derzeit alle verfügbaren 183
Sitze für sich.


Von 6.346.059 Wahlberechtigen haben aber nur 4.929.745
Wahlberechtigte (77,7 %) ihre Stimme abgegeben. Die restlichen
22,3 % stimmen nicht zu, vor allem aber die 46.857 ungültigen Stimmen
müssen als Widerspruch gewertet werden – diese 0,95 % hielten ganz
offensichtlich keine der angegebenen Wahloptionen für wählbar!
Wären mit 77,7% der abgegebenen Stimmen 142 Sitze zu
beanspruchen, entfällt durch Hinzunahme der ungültigen Stimmen ein
weiterer Sitz. Somit dürfen tatsächlich nur 141 Sitze im Parlament durch
die gewählten und ins Parlament einziehenden Parteien besetzt werden.
Abzüglich des auf Kleinparteien entfallenden Stimmenanteils von 6,5%,
welche den Einzug ins Parlament aufgrund der Prozenthürde nicht
geschafft haben, fallen dadurch nochmal 8 Sitze weg (6,5% x 1,41 Sitze
ergäben eigentlich 9,165 Sitze, durch die großzügige Rundung der
Parteiergebnisse auf die erste Dezimalstelle, bleiben aber nur noch
8 Sitze übrig).


Da ein Nationalratsabgeordneter 2024 (also ohne die inzwischen
mehrfach erfolgten und aktuell ja schon wieder begehrten jährlichen
Anpassungen) im Monat zumindest 10.351 Euro erhalten hat, verdient
dieser im Jahr (12 mal) zumindest 124.212 Euro, welche mit Ausschuss-
und Sitzungsgeldern sowie Spesen noch gesteigert werden.


Bei 50 frei bleibenden Sitzen (133 zu 183) ergibt sich somit eine jährliche
Ersparnis von € 6.210.600,00 pro Jahr. Das sind in einer 5-jährigen
Legislaturperiode über 31 Millionen Euro, welche die derzeit im
Parlament vertretenen Parteien zu Unrecht für sich beanspruchen.
Die Regierung betont stets, dass alle sparen müssen,
konsequenterweise müsste sie aber zuerst bei sich damit beginnen und
Sparsamkeit glaubhaft vorleben, um in der Bevölkerung Verständnis und
Rückendeckung für notwendige Sparmaßnahmen erwarten zu
können/dürfen.