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Unterstützungserklärung für ein neues Volksbegehren
Ab sofort kann ein neues Volksbegehren mit der Bezeichnung „Digital sexualisierte Gewalt“ durch die Abgabe einer Unterschrift im Gemeindeamt zu den Amtsstunden oder digital unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion unterstützt werden.
Volksbegehren „Digitale sexualisierte Gewalt“
Gefälschte Nacktaufnahmen und Identitätsmissbrauch im Netz richten enormen Schaden an, vor allem bei Frauen und Mädchen. Das Volksbegehren fordert vom Bundes(verfassungs)gesetzgeber einen offensiven Umgang mit digitaler sexualisierter Gewalt, der der technologischen Entwicklung entspricht und weiter greift als die Anforderungen der EU: Digitale sexualisierte Gewalt als definierter Straftatbestand im StGB., gesetzlich verankerte Anlaufstellen für Opfer und niedrige Hürden für Anzeigenerstattung.