Hilfsmittel für Barrierefreiheit

Zum Hauptinhalt springen
Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten Kals am Großglockner

Notruf- und Notfallnummern in Österreich

Die Soziale Service Stelle Osttirol fungiert als psychosoziale Versorgungseinrichtung und ist ein Projekt von Rotem Kreuz, BH Lienz und dem Land Tirol. Sie informiert über Hilfsmöglichkeiten in schwierigen sozialen Lagen, ist kostenlos und die Mitarbeiter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. soziale.servicestelle@roteskreuz-osttirol.at

  • Gesundheitsberatung Land Tirol
    1450

KALSmobil

0664/38 81 255

Das KALSmobil fährt von Mo-Fr von 08:00 -12:00 und von 13:00 - 18:00 Uhr

Pfarramt Kals

0664/13 74 049

Das Pfarrbüro in Kals am Großglockner ist dienstags und donnerstags von 09:00 - 12:00 Uhr besetzt.

Ärzte

Ordination Dr. Weger Kals

04876/22 145

Die Ordination im Kulturhaus in Kals ist geöffnet: Dienstag von 08:00 bis 11:00 Uhr Medikamentenbestellung auch per SMS an 0664/284 95 96 oder per Mail an doktorweger@gmail.com

Ordination Dr. Weger Huben

04872/838 27

Notarzt Defereggental

+43 664 155 9963

Notarzt Pustertal

+43 664 155 9920

Notarzt Iseltal

+43 664 155 9971

Schule und Kindergarten

Schule / Bildungszentrum

04876/8210-61

Kindergarten / Bildungszentrum

04876/8210-51

Sozialsprengel

Sozialsprengel Defereggental-Kals

0664/1756 655

Weitere Einrichtungen und Institutionen

Gemeinde Kals am Großglockner

04876/8210

Tourismusinformation

050 21 25 40

Polizeiinspektion Matrei

059 133 723 4100

Raika

04876/8212

Lagerhaus Filiale in Kals, Ködnitz

04852/6655650

Lagerhaus Filiale in Kals/Ködnitz ist geöffnet am Mi und Sa von 09:00 - 12:00 Uhr

Gemeindebauhof

04876/8210-40

Öffentliche Bücherei Kals

0680 1283166
07. April 2026

Unterstützungserklärung für ein neues Volksbegehren

Ab sofort kann ein neues Volksbegehren mit der Bezeichnung „ÖSTERREICH - sparsam, modern“ durch die Abgabe einer Unterschrift im Gemeindeamt zu den Amtsstunden oder digital unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion unterstützt werden.

Volksbegehren „ÖSTERREICH - sparsam, modern“


Wir fordern, dass
1) eine Verwaltungsebene in Österreich aufgelöst wird,
2) alle Subventionen, Förderungen und Transferleistungen in die
Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmen und Arbeitnehmern
einbezogen werden und
3) die gesetzlich verankerten Pflichtmitgliedschaften für Personen und
Unternehmen in Kammern abgeschafft werden.


Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(-verfassungs-)gesetze zur
Umsetzung dieses Volksbegehrens beschließen.


Gründe für die vorgeschlagenen Änderungen sind
Auflösung der Verwaltungsebene
Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union am 1.Jänner 1995
bedeutete auch eine zusätzliche Gesetzgebungs- und
Verwaltungsebene.; bis heute ohne Konsequenzen für die
innerösterreichischen Verwaltungsebenen.


Die zunehmende Digitalisierung nicht nur der Verwaltung, sondern jedes
einzelnen Bürgers verringerte die geografische Distanz zwischen
Verwaltung und Bürger auf ein Minimum. Die Erreichbarkeit von
Verwaltungsstrukturen für BürgerInnen erfordert heute nicht mehr eine
unmittelbare geografische Nähe zum Wohnort.
Die demographische Entwicklung Österreichs zeigt in Richtung eines
Arbeitskräftemangels, der auch die österreichische Verwaltung bereits
jetzt trifft und zukünftig noch stärker treffen wird.


Durch die Streichung einer Verwaltungsebene wird die Österreichische
Verwaltung effektiver mit weniger finanziellem Aufwand.


Einbeziehung aller Subventionen, Förderungen und
Transferleistungen in die Steuerbemessungsgrundlage von
Unternehmen und Arbeitnehmern


Das österreichische Steuersystem mit all seinen Ausnahmen führt in der
Zusammenschau mit Subventionen, Förderungen und Transferleistungen
dazu, dass die Steuergerechtigkeit verloren ging.


Eine Treffsicherheit in der Besteuerung von Einkommen kann mit der
Einbeziehung aller Subventionen, Förderungen und Transferleistungen in
die Steuerbemessungsgrundlage erreicht werden.


Als Nebeneffekt bekommen die Finanzbehörden damit einen genauen
Überblick über alle Subventionen, Förderungen und Transferleistungen.
Auf dieser Grundlage kann der Gesetzgeber auch das staatliche
Unterstützungssystem treffsicherer gestalten bzw. Doppel- und
Dreifachförderungen reduzieren/abschaffen.


Abschaffung der Pflichtmitgliedschaften für Personen und
Unternehmen in Kammern
Trugen die Kammern (Selbstverwaltungskörper, in denen Personen zur
Wahrung ihrer gemeinsamen, in ihrer beruflichen oder örtlichen
Zugehörigkeit wurzelnden Interessen zusammengefasst werden können)
von der Gründungszeit der 2. Republik bis zum Ende des 20. Jahrhunderts
zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung Österreichs
wesentlich bei, sind die Kammern heute Besitzstandswahrer. Sie
bedienen hauptsächlich Partikularinteressen und haben oftmals nicht
mehr die Interessen ihrer Zwangsmitglieder im Fokus.


Kammern, die um ihre Mitglieder werben müssen, werden agiler und
flexibler und tragen damit besser zum Erfolg Österreichs in einer
globalisierten Welt bei.