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Unterstützungserklärung für ein neues Volksbegehren
Ab sofort kann ein neues Volksbegehren mit der Bezeichnung „ÖSTERREICH - sparsam, modern“ durch die Abgabe einer Unterschrift im Gemeindeamt zu den Amtsstunden oder digital unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion unterstützt werden.
Volksbegehren „ÖSTERREICH - sparsam, modern“
Wir fordern, dass
1) eine Verwaltungsebene in Österreich aufgelöst wird,
2) alle Subventionen, Förderungen und Transferleistungen in die
Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmen und Arbeitnehmern
einbezogen werden und
3) die gesetzlich verankerten Pflichtmitgliedschaften für Personen und
Unternehmen in Kammern abgeschafft werden.
Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(-verfassungs-)gesetze zur
Umsetzung dieses Volksbegehrens beschließen.
Gründe für die vorgeschlagenen Änderungen sind
Auflösung der Verwaltungsebene
Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union am 1.Jänner 1995
bedeutete auch eine zusätzliche Gesetzgebungs- und
Verwaltungsebene.; bis heute ohne Konsequenzen für die
innerösterreichischen Verwaltungsebenen.
Die zunehmende Digitalisierung nicht nur der Verwaltung, sondern jedes
einzelnen Bürgers verringerte die geografische Distanz zwischen
Verwaltung und Bürger auf ein Minimum. Die Erreichbarkeit von
Verwaltungsstrukturen für BürgerInnen erfordert heute nicht mehr eine
unmittelbare geografische Nähe zum Wohnort.
Die demographische Entwicklung Österreichs zeigt in Richtung eines
Arbeitskräftemangels, der auch die österreichische Verwaltung bereits
jetzt trifft und zukünftig noch stärker treffen wird.
Durch die Streichung einer Verwaltungsebene wird die Österreichische
Verwaltung effektiver mit weniger finanziellem Aufwand.
Einbeziehung aller Subventionen, Förderungen und
Transferleistungen in die Steuerbemessungsgrundlage von
Unternehmen und Arbeitnehmern
Das österreichische Steuersystem mit all seinen Ausnahmen führt in der
Zusammenschau mit Subventionen, Förderungen und Transferleistungen
dazu, dass die Steuergerechtigkeit verloren ging.
Eine Treffsicherheit in der Besteuerung von Einkommen kann mit der
Einbeziehung aller Subventionen, Förderungen und Transferleistungen in
die Steuerbemessungsgrundlage erreicht werden.
Als Nebeneffekt bekommen die Finanzbehörden damit einen genauen
Überblick über alle Subventionen, Förderungen und Transferleistungen.
Auf dieser Grundlage kann der Gesetzgeber auch das staatliche
Unterstützungssystem treffsicherer gestalten bzw. Doppel- und
Dreifachförderungen reduzieren/abschaffen.
Abschaffung der Pflichtmitgliedschaften für Personen und
Unternehmen in Kammern
Trugen die Kammern (Selbstverwaltungskörper, in denen Personen zur
Wahrung ihrer gemeinsamen, in ihrer beruflichen oder örtlichen
Zugehörigkeit wurzelnden Interessen zusammengefasst werden können)
von der Gründungszeit der 2. Republik bis zum Ende des 20. Jahrhunderts
zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung Österreichs
wesentlich bei, sind die Kammern heute Besitzstandswahrer. Sie
bedienen hauptsächlich Partikularinteressen und haben oftmals nicht
mehr die Interessen ihrer Zwangsmitglieder im Fokus.
Kammern, die um ihre Mitglieder werben müssen, werden agiler und
flexibler und tragen damit besser zum Erfolg Österreichs in einer
globalisierten Welt bei.