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Unterstützungserklärung für ein neues Volksbegehren
Ab sofort kann ein neues Volksbegehren mit der Bezeichnung „Pensionisten Volksbegehren“ durch die Abgabe einer Unterschrift im Gemeindeamt zu den Amtsstunden oder digital unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion unterstützt werden.
Seit Beginn der XXVIII. Gesetzgebungsperiode sehen sich die
Pensionisten in Österreich mit Altersdiskriminierung konfrontiert. Sie
werden sowohl materiell als auch hinsichtlich ihrer Absicherung und ihrer
Teilhabe gröblich benachteiligt.
Wir fordern daher vom Bundes(verfassungs)gesetzgeber, die jährliche
Pensionsanpassung um den gesetzlich festgesetzten Anpassungsfaktor
ohne Einschränkungen in den jeweiligen Gesetzen aufzunehmen.
Der Anpassungsfaktor hat die jeweils aktuelle Inflationsrate zu enthalten.
Weiters muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Pensionisten
sämtliche Informationen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung
auch in analoger Form zur Kenntnis gebracht bekommen. Alle Anträge
müssen unter zur Verfügungstellung der jeweiligen Vordrucke wie bisher
in analoger Form aufgelegt werden. Sämtliche Amtswege müssen auch in
Zukunft analog durchführbar bleiben.
Wer sein Leben lang gearbeitet und ins System eingezahlt hat, der muss
auch nach der Zeit des Erwerbslebens abgesichert sein. Deshalb muss
der Gesetzgeber alle Vorkehrungen treffen, damit Pensionisten in den
Bereichen Gesundheit und Pflege abgesichert sind, um ihnen einen
leistbaren Lebensabend in Würde zu garantieren.
Wir fordern daher, dass alle diese Maßnahmen in den diesbezüglichen
Gesetzen aufgenommen werden und daraus ein Recht für den jeweiligen
Pensionisten ableitbar ist.