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Unterstützungserklärung für ein neues Volksbegehren
Ab sofort kann ein neues Volksbegehren mit der Bezeichnung „Auflösung der Bundesländer“ durch die Abgabe einer Unterschrift im Gemeindeamt zu den Amtsstunden oder digital unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion unterstützt werden.
Volksbegehren „Auflösung der Bundesländer“
Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, Art. 2 Abs. 1 B-VG in
folgenden Wortlaut abzuändern, Österreich ist ein Staat.
(Bisher: Österreich ist ein Bundesstaat.) Damit verbunden ist, dass alle
notwendigen Gesetzesänderungen vorzunehmen sind, um ein
einheitliches Staatgefüge herzustellen. Sinn und Zweck der
Gesetzesänderung ist eine effiziente und kostengünstige Verwaltung im
Sinne der Staatsbürger. Durch die Abschaffung der Landesgesetze wird
der Gleichheitsgrundsatz im gesamten Staatsgebiet hergestellt.
Leistungsänderungen für den Staatsbürger durch Wohnsitzwechsel über
die Bundesländergrenze werden dadurch vermieden.